nicht nur, sondern auch bei Verbrechen wie Brandstiftung, Meineid und Sexualdelikten.
Der Text dazu: Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität. Dabei hat der Amtsanwalt unter anderem die Ermittlungen zu leiten, Anklage zu erheben und die Staatsanwaltschaft vor Gericht zu vertreten. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeit des Amtsanwalts auf Verfahren vor dem Strafrichter begrenzt ist, kann er in Baden-Württemberg und neuerdings auch in Hamburg (nach einer sog. „Überhörung“ durch den Behördenleiter) auch vor dem Schöffengericht auftreten. Dies führt dazu, dass ein Amtsanwalt auch mit Verbrechen wie Brandstiftung, Meineid und Sexualdelikten befasst wird.
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