Das kommt darauf an, ob Du Deinen Pflichten nachgekommen bist und den Schaden ordnungsgemäß gemeldet hast.
Hast Du das nicht getan, kann der Vermieter Dir sogar die Kosten für die Beseitigung auferlegen.
Wegen der Schäden im Treppenhaus kannst Du Deine Miete eher nicht kürzen.
Befrage einen Anwalt, welche Schritte (auch bei einer Mietkürzung) einzuhalten sind.