Für ein in Berlin gelegenes Mehrfamilienwohnhaus besteht eine vom Hausverwalter abgeschlossene Gebäuderversicherung für das Gemeinschaftseigentum, deren Einzelheiten den einzelnen Eigentümern nicht bekannt sind. Genügt das oder sollte zusätzlich für das anteilige
Sondereigentum ebenfalls eine (Teil)gebäudeversichrung abgeschlossen werden?