Die Kündigungsfrist ist für den Arbeitgeber beträgt 4 Wochen zur Monats-Mitte oder zum Ende des Monats.
(Ausnahme: Probezeit)
Zum Schutz von langjährigen Mitarbeitern gelten
für den Arbeitgeber nach zwei Jahren längere Kündigungsfristen, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.
Für Dich gelten also weiterhin die 4 Wochen.
@dschinn Was Du schreibst, ist zwar richtig, aber wenig hilfreich.
Es würde sich zum Einen eventuell auf's Arbeitszeugnis auswirken.
Zum Anderen würde es zu meiner Vorstellung von Seriosität und Ehrgefühl gehören, ein Arbeitsbverhältnis "sauber" zu beenden und nicht darauf zu spekulieren, dass ich mich da irgendwie noch rauswinden kann.
Deshalb halte ich die Frage von Gast für sehr berechtigt.
Weiter ausgeführt ist das Thema z.B. bei
Wikipedia