Da im Antrag nach Vorerkrankungen gefragt wird (was man penibel beantworten sollte, sonst ist die Vers. u. U. von der Leistung befreit) und die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muß, wird das genau geprüft und im Einzelfall entschieden. Manchmal auch nur gegen höhere Prämie.