Hallo Lisa, also wenn er tatsächlich das Grundstück "durchkreuzen" muss, dann sollte sowohl die Zahlung, als auch die zu benutzende Fläche geregelt sein - notfalls per Gericht, wenn ansonsten keine Einigung zu erzielen ist. :-(
Hier sind alle relevante Fakten zu finden:
Das NotwegerechtDie entsprechende Gesetze sind bei Wikipedia aufgeführt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht