Da musst du noch warten, bis du 13 bist:
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen 13- bis 14jährige dann bis zu zwei Stunden pro Tag arbeiten. Sie dürfen dabei nur kleinere Arbeiten übernehmen, wie z. B. Zei-tungen oder Werbeschriften austragen.
Die Arbeit darf grundsätzlich nicht gesund-heitsgefährdend sein. Deine Eltern müssen auf jeden Fall zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.