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Johannes-77
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Darf ich Fotos von Personen im öffentlichen Raum machen? Bedrohung durch einen Passanten
Hi. Ja. Es gibt ein Recht auf das eigene Bild. Dieses Recht bedeutet: der Rechteinhaber muss in der Lage sein über die Veröffentlichung der Bilder zu bestimmen und bei entgeltlicher Verwertung seine Ansprüche anzumelden. Das bedeutet dass man natürlich "die Leute vor dem Kölner Dom" photographieren darf, wenn diese jedoch ankommen und sagen "wir wollen das nicht" dann muss man auf die Aufnahme verzichten. Theoretisch haben die photographierten Leute auch einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit den Bildern geschehen soll, weshalb ein Photokünstler oder Photograph sich hierzu auf Anfragen ausweisen muss. Am Besten er hat auch ein Foto-Tagebuch dabei, wo er vermerkt wie er die Kamera aufgestellt hat und dass diese von den Passanten wahrgenommen wurde. Es kann sonst später zu Rücknahmeforderungen kommen -und da Bilder im digitalen Zeitalter kaum wirkungsvoll "aus dem Internet löschbar" sind, könnte es sogar Schadensersatzforderungen geben, von "Honorarforderungen" bei verwerteten Bildern mal ganz abgesehen. Häufig sind Leute aber auch gar nicht so abgeneigt als Beiwerk auf einem Foto zu landen und man kann sich direkt schriftlich geben lassen dass diese auf Ansprüche verzichten. Dann ist man auf der sicheren Seite. Im Foto-Tagebuch vermerkt man am Besten auch, wie die Kamera an diesem Tag gestanden hat, sofern das aus den Bildern nicht hervorgeht (ultra-Tele...). Denn wenn ich z.B. Aufnahmen mit verdeckter Kamera mache, hat der andere keine Gelegenheit sein Recht am Bild anzumelden. Seriöse Bildagenturen (wo man seine Stock-Assets zum Aufpimpen der eigenen Website kaufen kann) verlangen auch dass ihre Photographen entsprechende Nachweise führen. Interessant ist die Frage ob ich mit Bildern die andere bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, zur Polizei gehen kann und dort eine Strafanzeige erwirken kann. Zum Beispiel eine Verkehrskamera am Rückspiegel oder eine Gopro auf dem Motorradhelm zeigt wie mir einer die Vorfahrt nimmt oder am Steuer telefoniert. Da gilt -zumindest bei der Polizei in NRW: die Aufnahmefunktion darf nur starten, wenn ich tatsächlich am Ort bin, ich also "filme wie ich fahre". Kommt es dann zu einem Rechtsstreit kann ich meine eigene Unschuld mit dem Bild beweisen, aber ich kann nicht dritte (also unbeteiligte, also Leute mit denen ich nicht ohnehin einen Rechtsstreit habe) bei der Polente anschwärzen.
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