Das zuständige Amtsgericht (Wohnsitz Schuldner) erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft erforderlich ist, um privatrechtliche Ansprüche zu verfolgen und durchzusetzen. Die Auskunft wird kostenfrei erteilt.