Podcast "Spurensuche": Folge 3 Die Kunst der Lüge – wie Psychologe Max Steller ermittelt, wer vor Gericht die Wahrheit sagt

Eine Hand in einem Plastikhandschuh hält ein Wattestäbchen in die Luft. Schriftzug auf dem Bild: Crime. Spurensuche.
Im stern-Crime-Podcast "Spurensuche" erzählen Ermittler und Spezialisten von ihren spannendsten Fällen. Folge 3: Aussagegutachter Max Steller berichtet, wie er Lügner entlarvt, wie Scheinerinnerungen entstehen und warum jeder unschuldig verurteilt werden kann.

Wie überführt man einen Mörder? Warum werden Menschen zu Tätern? Und welche Abgründe können in jedem von uns stecken? Im stern-Crime-Podcast "Spurensuche" helfen Ermittler und Spezialisten, das auf den ersten Blick Unbegreifliche begreiflich zu machen. Crime-Redaktionsleiter Giuseppe Di Grazia trifft für den Podcast die besten Experten Deutschlands, die über ihre spannendsten Fälle und die speziellen Herausforderungen ihres Berufes erzählen. 

"Spurensuche" mit Max Steller

Der Gutachter Max Steller
Der Gutachter Max Steller
© Marco Hamacher

Für die dritte Folge spricht Di Grazia mit Aussagegutachter Max Steller, emeritierter Professor für forensische Psychologie an der Berliner Charité. Er ist führender Experte, wenn es darum geht herauszufinden, ob Zeugen vor Gericht lügen. Er bringt Täter hinter Gitter und sorgt dafür, dass Unschuldige freigesprochen werden. Steller berichtet im Podcast, wie er Lügner entlarvt, wie Scheinerinnerungen entstehen und warum jeder unschuldig verurteilt werden kann.

"Die Idee für den Podcast entstand, weil die Experten-Interviews und die Rubrik 'Der Spezialist' bei stern Crime zu den beliebtesten und am meisten gelesenen Artikeln gehören", sagt Di Grazia. "Mit 'Spurensuche' möchten wir die Erkenntnisse und Erfahrungen der Ermittler und Spezialisten noch erlebbarer machen.

Von "Spurensuche" erscheinen zehn Folgen immer freitags bei stern.de, AudioNow, iTunes und Spotify. Viel Spaß beim Hören!

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Tatortfoto (l.), 10. Januar 1979: Unter manchen Aufnahmen haben die Ermittler einen Vermerk für spätere Betrachter hinterlassen: "Bei den weißen Flecken auf dem Bild handelt es sich um Schneeflocken". Rechts: Landgericht Hagen, 2013. Auf dringlichen Wunsch des Angeklagten hat das Gericht eine Ausnahme gemacht: Er darf seine selbst gestrickte Mütze aufbehalten.
© Marcel Maffei/stern; Marcus Simaitis/DPA
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